Katechismus

8.2.21 Berechtigung zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl

Berechtigt zur dauerhaften Teilnahme am Heiligen Abendmahl sind die in der Neuapostolischen Kirche Getauften, die Aufgenommenen und die Versiegelten. Diese bekennen sich zu den Inhalten der neuapostolischen Glaubensartikel (siehe 2.4).

Eine wesentliche Voraussetzung für den Empfang des Heiligen Abendmahls ist die Heilige Wassertaufe; das Heilige Abendmahl soll nur von Getauften genommen werden.

Wenngleich in der Regel nur neuapostolische Christen das Heilige Abendmahl empfangen, kann auch formgerecht getauften Christen (siehe 8.1.4) der gastweise Zugang zum Heiligen Abendmahl gewährt werden. Es sollte ihnen deutlich gemacht werden, dass es sich beim Heiligen Abendmahl um ein Bekenntnismahl zum gestorbenen, auferstandenen und wiederkommenden Gottessohn handelt.

Durch den Austritt bzw. den Ausschluss aus der Neuapostolischen Kirche erlischt zugleich die Zulassung zum Heiligen Abendmahl. Mit dem Wiedereintritt in die Neuapostolische Kirche wird die Wiederzulassung zum Heiligen Abendmahl erteilt.