Katechismus

11.2.2 Das Christentum — Staatsreligion und Verbreitung

380/381 erhob Kaiser Theodosius das Christentum im Römischen Reich zur Staatsreligion und verbot alle heidnischen Kulte.

Zur Zeit der Völkerwanderung erstarkte in Europa das Christentum und wurde in weite Gebiete der damals bekannten Welt ausgebreitet. Ab dem siebten Jahrhundert mussten sich Christen in Teilen Asiens und Afrikas mit einer neuen Religion, dem Islam, auseinandersetzen.

Bei der Ausbreitung des Christentums spielte das Mönchtum eine besondere Rolle. Vielfach erbrachten die Ordensleute auch hervorragende Leistungen in der Wissenschaft und engagierten sich auf dem Gebiet der Landwirtschaft und im Sozialwesen. Als eine ihrer Hauptaufgaben verstanden viele die Ausbreitung des christlichen Glaubens.

Durch die geschichtlichen Entwicklungen bedingt, wurde das Christentum die das Leben und die Gesellschaft der Menschen in Europa bestimmende Größe.

Krisen in der mittelalterlichen Christenheit lassen sich festmachen an dem „morgenländischen Schisma“ von 1054, das heißt der Trennung in Westkirche (römisch-katholische Kirche) und Ostkirche (orthodoxe Kirchen), an den Kreuzzügen (1096 bis 1270), am Kampf zwischen päpstlicher und kaiserlicher Macht in Mitteleuropa und an der zunehmenden Auseinandersetzung mit dem Islam.