Katechismus

8.1.10 Heilige Wassertaufe und Apostelamt

In Matthäus 28,18-20 erteilt der Auferstandene seinen Aposteln den Taufbefehl. Sakramentsverwaltung und Apostelamt stehen in einem unauflösbaren Verhältnis. Während die Heilige Versiegelung nach dem Zeugnis der Schrift nur von Aposteln gespendet wurde, sind mehrere Belege dafür vorhanden, dass die Heilige Wassertaufe nicht ausschließlich von Aposteln vollzogen wurde (u.a. Apg 8,38). Die Vollmacht, mit Wasser zu taufen, haben auch die priesterlichen Ämter in der Neuapostolischen Kirche.

Allerdings ist nicht nur die von Aposteln und den von ihnen ordinierten Amtsträgern gespendete Heilige Wassertaufe gültig: Da sie der Kirche als ganzer anvertraut ist, hat die in anderen Kirchen rite vollzogene Taufe Gültigkeit (siehe 6.4.4).

EXTRAKT

Die trinitarisch vollzogene Taufe verbindet die Christen miteinander. (8.1.6)

Die Taufe ist ein Bundeszeichen. Durch sie wird der Mensch in den Neuen Bund aufgenommen. Sie ist der erste Schritt auf dem Weg zur Erneuerung des inneren Menschen. Der Getaufte hat Teil am Tod Jesu Christi und an dessen neuem Leben. (8.1.6)

Eine gültig gespendete Heilige Wassertaufe wird nicht wiederholt. (8.1.7)

Heilige Wassertaufe und Heilige Versiegelung sind zwei einander zugeordnete unterschiedliche Sakramente. Durch ihre Hinnahme geschieht die Wiedergeburt aus Wasser und Geist. (8.1.8)

Der Auferstandene erteilte seinen Aposteln den Taufbefehl. In der Neuapostolischen Kirche haben die Apostel die Vollmacht, mit Wasser zu taufen, auch den priesterlichen Ämtern übertragen. (8.1.10)

Da die Taufe der Kirche als ganzer anvertraut ist, hat die in anderen Kirchen rite vollzogene Taufe Gültigkeit. (8.1.10)