Katechismus

7.10 Beauftragungen

Eine Beauftragung ist das Übertragen einer fest umrissenen Aufgabe; sie ist nicht gleichzusetzen mit einer Ordination. Der Auftrag kann zeitlich und örtlich begrenzt sein.

Unter „Beauftragung“ in Verbindung mit einem Amt wird die Beauftragung zum Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Bezirksapostelhelfer oder Stammapostelhelfer verstanden. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes durch leitende Amtsträger der Kirche. Sie ist nicht an die Zeit der Amtstätigkeit gebunden, sie endet aber mit ihr.

Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben in Gemeinden und Bezirken werden Beauftragungen unabhängig von einem Amt sowohl an Schwestern als auch an Brüder erteilt.

Die Beauftragten verrichten ebenso wie die Amtsträger ihren Dienst in der Kirche grundsätzlich ehrenamtlich.

EXTRAKT

Die Ämter vom Bischof bis zum Priester werden unter dem Begriff „priesterliche Ämter“ zusammengefasst. Sie haben durch den Apostel Auftrag und Vollmacht, die Heilige Wassertaufe zu spenden, die Sündenvergebung zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern und zu spenden. Weitere Aufgaben der priesterlichen Amtsträger sind, Gottesdienste, Segenshandlungen und Trauerfeiern durchzuführen, Gottes Wort zu verkündigen sowie die Gemeindemitglieder seelsorgerisch zu betreuen. (7.9.1)

Das Wort „Diakon“ hat seinen Ursprung im Griechischen und bedeutet „Diener“. Diakone helfen in vielfältiger Weise in der Gemeinde. (7.9.2)

Eine Beauftragung ist das Übertragen einer fest umrissenen Aufgabe; sie ist nicht gleichzusetzen mit einer Ordination. Der Auftrag kann zeitlich und örtlich begrenzt sein. (7.10)