Katechismus

5.3.3.4 Gottes Namen heiligen — Gebet und Lebenswandel

Das zweite Gebot mahnt, alles heilig zu halten, was mit Gott und seinem Namen zu tun hat. Das betrifft auch den Lebenswandel. Der Glaubende ist als Christ auf den Namen des Herrn verpflichtet. Führten solche, die nach Gottes Namen genannt sind, einen unehrenhaften Wandel, entehrten sie dadurch den Namen Gottes.

Gottes Kinder sind aufgrund des Kindschaftsverhältnisses in hoher Verantwortung, den Namen Gottes heilig zu halten, denn sie tragen den Namen des Vaters und des Sohnes (Offb 14,1).