Katechismus

5.3.5.5 Das vierte Gebot im heutigen Leben

Unverändert stellt sich Kindern, unabhängig von ihrem Alter, die Aufgabe, die Eltern zu ehren.

Wo die Beziehung zueinander von Liebe und Vertrauen getragen ist, dürfen Eltern von den Kindern Gehorsam erwarten. Der Heranwachsende ist aufgerufen, sich bewusst zu machen, was fürsorgliche Eltern alles für ihn im Lauf der Kindheit und Jugendzeit getan haben. Das führt zu einer dankbaren Einstellung. Im Umgang mit den Eltern, im Reden mit ihnen und über sie soll Achtung zu erkennen sein.

Es ergibt sich auch für die Eltern eine Pflicht aus dem vierten Gebot: Sie tragen in ihrem Erziehungsauftrag eine hohe Verantwortung und sollen durch ein Gott wohlgefälliges Verhalten dafür sorgen, dass den Kindern ihre Wertschätzung nicht erschwert wird. Eltern geben durch die Art und Weise, wie sie mit den eigenen Eltern und Schwiegereltern umgehen bzw. mit ihnen und über sie sprechen, den Kindern ein Vorbild. Es dient einem harmonischen Familienleben, wenn sich Eltern und Kinder in Liebe begegnen und so ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und erhalten wird.

Zur Erfüllung des vierten Gebots zählt, dass man sich der Eltern auch im Alter liebevoll annimmt. Ist das Verhalten von Dankbarkeit, Liebe und Vertrauen geprägt, wird das vierte Gebot erfüllt und Gottes Segen ruht darauf. In der Vorstellung des Alten Testaments ist „langes Leben“ Ausdruck für Segen Gottes; im Neuen Bund zeigt sich dieser hauptsächlich in geistlichen Gütern.

EXTRAKT

Mit dem vierten Gebot beginnen die Bestimmungen, die das Verhältnis zu den Mitmenschen betreffen. Es enthält kein Verbot, sondern zeigt eine Gott wohlgefällige Handlungsweise. (5.3.5)

Neben der Verpflichtung der Kinder, die Eltern zu ehren, haben auch die Eltern Pflichten: für die Kinder zu sorgen und ihnen Vorbild zu sein. (5.3.5.5)

Wird das Gebot erfüllt, zieht dies Gottes Segen nach sich. (5.3.5.5)